Wenn der Ansprechpartner plötzlich fehlt
Verstirbt eine Mietpartei, fehlen Vermietern und Verwaltungen häufig die Ansprechpartner für Kündigung, Wohnungszugang und Rückgabe. Gleichzeitig können Mietzahlungen ausbleiben. Bis Erben ermittelt sind oder feststeht, dass keine erbenden Personen gefunden werden konnten, vergehen nicht selten mehr als sechs Monate.
- Leerstand und Mietausfall belasten die Wirtschaftlichkeit.
- Ein Betreten oder Räumen ohne Genehmigung eines Verfügungsberechtigten kann strafrechtliche Risiken bergen.
- Unterschiedliche und langwierige Vetzliche Weg
§ 1961 BGB: „Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.“
§ 1964 Abs. 1 BGB: „Wird der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.“
Diese Vorschriften eröffnen Handlungsmöglichkeiten.
In der Praxis werden Anträge auf Nachlasspflegschaft und die Feststellung des Fiskalerbrechts jedoch oftmals nicht immer zeitnah bearbeitet. Hinzu kommen Unterschiede zwischen den Bundesländern – mit Folgen für interne Abläufe und eindeutige Vorgaben an Mitarbeitende.
Wir übernehmen die Abwicklung
Seit vielen Jahren begleiten wir mietrechtliche Nachlassfälle im gesamten Bundesgebiet.
Für Vermieter*innen und Verwaltungen führen wir die Korrespondenz mit:
• Nachlassgerichten
• potenziellen Erben
• Nachlasspfleger*innen
Oft erreichen wir eine beschleunigte Wohnungsrückgabe bereits nach zwei bis drei Monaten.
Handeln Sie frühzeitig - Wir unterstützen Sie